Verwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung Sondereigentumsverwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung:

1. Begehung der Liegenschaft und Bewertung der mit der Liegenschaft verbundenen Kosten.
2. Betriebskostenabrechnung.
3. Erstellung und Planung des Wirtschaftsplanes sowie dessen Kontrolle.
4. Auf Wunsch Erstellung von Abrechnungen für das Sondereigentum unter Berücksichtigung von Mieterwechseln.
5. Regelmäßige Begehung der Liegenschaft durch die Verwaltung und Überprüfen der auszuführenden Arbeiten des Hausmeister- und Hausservices.
6. Planung und Vorbereitung der ordentlichen Eigentümerversammlung sowie evtl. der außer-ordentlichen Versammlungen.
7. Erstellen des Protokolls zur Eigentümerversammlung.
8. Durchführung von Ausschreibungen, Auftragsvergaben, Veranlassung erforderlicher Instandhaltungs-, Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten, Rechnungskontrolle, Verhandlung von Konditionen.
9. Erstellung der Hausordnung, Konsequente Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung.
10. Vorort-Termine bei Ausschreibungen, behördlichen Begehungen, Zusammenkünften mit Dienstleistern, Handwerkern, Verwaltungsbeiräten, Fachfirmen.
11. Kontrolle der Hausgeldzahlungen und das Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern bis zur Beitreibung; gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
12. Individuelle Beratung der Eigentümer sowie Hilfestellung in Problemfällen.
13. Bearbeiten von Beschwerden.
14. Korrespondenz mit den Eigentümern sowie Informationsfluß.
15. Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft.
16. Sozialversicherungsmeldungen – Lohnsteuer – Berufsgenossenschaftsbeiträge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (z.B. Minijob).

 

Sondereigentumsverwaltung:

 

Sondereigentumsverwaltung

Aufgaben des Verwalters

Die Verwaltung Ihres Sondereigentums

Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist gemäß Wohneigentumsgesetz nicht für Ihre Wohnung, das sogenannte Sondereigentum zuständig.Da es sinnvoll ist, daß der Verwalter des Gemeinschaftseigentums für Sie auch Ihr Sondereigentum betreut, empfehlen wir, ihm diese – manchmal sogar unangenehme Aufgabe – zu übertragen. 4. Eine Ihre Wohnung betreffendes Mietkonto wird durch den Verwalter geführt. Alle Mieteingänge werden geprüft. Sofortige Mahnungen gehen den Mietern bei Verzug bzw. unvollständiger Zahlung zu. Ihre Forderungen werden gegenüber den Mietern durchgesetzt.

5.
Im Rahmen des Vergleichsmietsystems überprüft Ihr Verwalter Mieterhöhungsmöglichkeiten und unterbreitet Ihnen entsprechende Vorschläge. 6. Alle Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter werden durch Ihren Verwalter erstellt und den Mietern übergeben. Er bearbeitet eventuell Einsprüche und setzt alle Forderungen gegenüber Ihren Mietern durch. 7. Er überprüft alle im Rahmen der Gewährleistung angefallen Mängel und setzt deren Beseitigungen durch.

8. Er überprüft und kontrolliert die mit der Beseitigung von Mängeln beauftragten Firmen vor Ort.

9. Bei allen wichtigen Entscheidungen werden Sie von Ihrem Verwalter vorher konsultiert. Er bereitet Ihnen Entscheidungsgrundlagen vor und berät Sie vertrauensvoll.

10. Ihr Verwalter vor Ort pflegt und sichert Ihnen Ihre Investition als Sachverständiger für Ihr Vermögen. Er ist sich dieser Vertrauensstellung bewußt und sichert Ihnen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, kaufmännische und technisch geschultes Personal zu.

Die Verwaltung Ihres Sondereigentums (1.-3.)

Ihr Vorteil bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums:

1.
Sie werden durch Ihren Verwalter bei allen Angelegenheiten Ihre Wohnung betreffend vertreten. Sämtlicher mündlicher und schriftlicher Verkehr mit Ihren Mietern, den Behörden und anderen Institutionen wird Ihnen durch Ihren Verwalter abgenommen. 2. Ihr Verwalter ist ständig vor Ort und kann sofort Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten. Bei allen Investitionen und wichtigen Entscheidungen werden Sie vom Verwalter informiert und um Ihre Zustimmung gebeten.3. Ihr Verwalter schließt bzw. kündigt mit Ihrer Zustimmung Ihre Wohnung betreffende Mietverträge. Er prüft die Bonität und alle persönlichen Angaben Ihrer Mieter. Er zieht das Mietkautionssparbuch ein und verwahrt es für Sie.